Ebay Benutzer müssen für die Sicherheit ihres Benutzerkontos selbst Sorge tragen
Karlsruhe, 11.03.2009
Heute hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, welches eine Klage der Firma Cartier auf Unterlassung, unlauteren Wettbewerb und Urheberrechtsverletzungen abgewiesen hatte. Dem einst freigesprochenen Ebay-Nutzer wurde die von ihm nicht gewusste Nutzung seines Accounts bei Ebay durch seine Frau zum Verhängnis. Sie bot ein Halsband "Cartier Art" zum Mindestgebot von 30,00 € an. Der BGH begründete in der Urteilsfindung, dass er als Inhaber eines Mitgliedkontos die Gefahr einer Unklarheit geschaffen habe, wer sein Konto nutze. Somit hafte er für den entstandenen Schaden.
AZ: I ZR 114/06
Dieses Urteil ist wegweisend und wird wohl künftig auch auf andere Benutzer-Konten angewendet.


