Deutsche Nationalbibliothek will Internet archivieren

Deutsche Nationalbibliothek will Internet archivierenDie Seite der Deutschen National Bibliothek mit den Häufig gestellten Fragen (FAQ) http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm wird sich wohl auch ohne Suchmaschinenoptimierung künftig zu den Seiten mausern, welche am häufigsten aufgerufen werden.

Am 17.10.2008 trat die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (Pflichtablieferungsverordnung - PflAV) in Kraft.
Download: Pflichtablieferungsverordnung

Die Verordnung kann man nur als Ausgeburt von Unkenntnis der Materie Internet bezeichnen.
In Deutschland existieren 12 Millionen Internetseiten, welche einem ständigem Wandel unterzogen sind.

Der Verordnung zufolge müssen nicht nur Bücher, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse und physischen Medien, sondern auch alle, nicht als “lediglich privaten Zwecken dienende Websites” (was das ist, lässt der Gesetzgeber ähnlich wie beim Telemediengesetz wieder einmal außen vor) an die Nationalbibliothek geliefert werden. Vornehmlich als PDF.

Müssen dann Tageszeitungen täglich, Blogsysteme stündlich und Chatsysteme minütlich eine DVD mit ihren Inhalten zu den entsprechenden Stellen schicken?

Es bleibt abzuwarten, gegen wen nach einem Ordnungswidrigkeitsverfahren die Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro verhängt wird.

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