Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grazersoft GmbH
Stand: 11/2008
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle- auch künftigen- von der Grazersoft GmbH erbrachten Leistungen sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen ihr und dem Kunden getroffen werden.
Der Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung durch die Grazersoft GmbH stellt kein Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen des Auftrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von dem Inhalt der Bestimmungen Kenntnis zu nehmen und erkennt diese durch seine Unterschrift an.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
1.2 Mitarbeiter der Grazersoft GmbH,
ausgenommen der Geschäftsführer und Prokuristen, sind nicht
bevollmächtigt, von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen und/oder
Zusicherungen abzugeben.
1.3 Geltendes Recht
Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grazersoft GmbH, soweit keine Individualabreden schriftlich fixiert wurden.
Im Übrigen gelten die Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Rechts in der geltenden Fassung.
1.4 Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger
Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen
Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen
deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt
auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie
gesetzlichen Ansprüchen, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen
Ansprüchen konkurrieren.
2. Domainregistrierung,
Speicherplatzmiete, Freistellung, Domainstreitigkeiten
2.1 Vertragsschluss
Der Vertrag über die Bereitstellung von Speicherplatz (Miete) wird für einen unbefristeten Zeitraum nach Freischaltung geschlossen, sofern nicht anderes mit dem Kunden schriftlich vereinbart ist.
2.2 Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den Regeln des BGB.
2.3 Rechnungslegung
Die Grazersoft GmbH stellt die Leistungen halbjährlich im Voraus in Rechnung.
Für alle weiteren Punkte, die
Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen
wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers.
3. Lieferung, Erstellung,
Programmierung und Einrichtung
3.1 Vertragsgegenstand
Die Auftragsbestätigung bestimmt ausschließlich den Gegenstand des Vertrages.
3.2 Im Einzelnen umfasst die Kreation folgende Schritte:
Planung und Management zwecks Erstellung einer Auftragsbestätigung und/oder Konzeptes;
Umsetzung der Auftragsbestätigung/des Konzeptes in einen geeigneten Quell-Code; Einrichtung der Präsenz auf einem vom Kunden zu benennenden Server bzw. Speicherplatz.
3.3 Der Kunde liefert der Grazersoft GmbH Informationen über den vorgesehenen Einsatzzweck, soweit diese für die Durchführung dieses Vertrages von Belang sind.
Dazu können neben den sachlichen Informationen, auch Texte, Logos, Grafiken, Bilder, ggf. Schriftarten und -größen, Verweise auf andere Internet-Seiten, Hintergrundfarben und -muster, Datenbankinhalte und -strukturen, Software etc. gehören.
3.3.1 Auf Grund dieser vom Kunden
erteilten Vorgaben erstellt die Grazersoft GmbH ein freibleibendes Angebot. Die
Annahme des Angebotes durch den Kunden wird von der Grazersoft GmbH durch eine
Auftragsbestätigung quittiert. Der Kunde prüft die Leistungsbeschreibung der
Auftragsbestätigung und unterschreibt diese, wodurch das Vertragsverhältnis
begründet wird. Im Anschluss erstellt die Grazersoft GmbH das Konzept.
Gegenstand des Konzeptes sind alle wesentlichen Anforderungen an die Präsenz.
Das Konzept beinhaltet eine Aufstellung der vorgegebenen Inhalte sowie eine Darstellung
der Verweise innerhalb der Präsenz (Links) sowie zu fremden Internetseiten
(Hyperlinks). Die Präsenz ist auf der Grundlage des Konzeptes zu erstellen.
Auch während der Umsetzungsphase stellt der Kunde der Grazersoft GmbH alle
notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Das Konzept ist in
geeigneter Form schriftlich zu fixieren und vom Kunden zu unterzeichnen. Mit
der schriftlichen Bestätigung des Kunden endet die Planungsphase und beginnt
die Umsetzungsphase in den geeigneten Quell-Code.
3.3.2 Die Grazersoft GmbH stellt die
Präsenz vereinbarungsgemäß her. Der Kunde erhält die Gelegenheit die Präsenz
unter praktischen Bedingungen auf ihre vertragsgemäße Funktionstüchtigkeit hin
zu prüfen.
3.4 Abnahme
Entspricht die Umsetzung den
Vorgaben der Auftragsbestätigung, erklärt der Kunde unverzüglich der Grazersoft
GmbH gegenüber schriftlich die Abnahme. Verlangt der Kunde vorbehaltlos die
Freischaltung der Präsenz, liegt darin gleichzeitig die Abnahmeerklärung vor.
3.4.1 Nimmt der Kunde die Präsenz
nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die ihm die Grazersoft GmbH
schriftlich gesetzt hat, ab, ohne einen etwaigen Mangel zu rügen, obwohl er
dazu verpflichtet ist, so steht dies der Abnahme gleich.
3.4.2 Der Grazersoft GmbH steht es
frei, sich nach § 641 a BGB eine Fertigstellungsbescheinigung durch einen
neutralen Gutachter über die vertragsgegenständliche Präsenz ausstellen zu
lassen. Dabei trägt die Grazersoft GmbH dafür Sorge, dass das Verfahren nach §
641 a BGB eingehalten wird. Der Kunde ist verpflichtet, an dem vorbezeichneten
Verfahren mitzuwirken.
3.4.3 Hat der Kunde die Abnahme
nicht oder nicht rechtzeitig erklärt und wird die Grazersoft GmbH eine
Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 641 a BGB erteilt, so hat der Kunde die
Grazersoft GmbH die Kosten für den Gutachter zu ersetzen, soweit diese der Höhe
nach üblich sind und der Kunde die Nichtabgabe oder die verspätete Abgabe der
Abnahmeerklärung zu vertreten hat.
3.5 Auftragsänderungen
Grundsätzlich kann auf besonderen Wunsch des Kunden das genehmigte Konzept und/oder dessen Umsetzungen geändert werden. Für Änderungswünsche, die die Grazersoft GmbH nach der Konzeptgenehmigung zugehen, berechnet die Grazersoft GmbH ein zusätzliches Entgelt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Das Änderungsverlangen ist die Grazersoft GmbH schriftlich unter genauer Angabe der Änderungswünsche anzuzeigen. Sofern der Kunde mit den ihm schriftlich mitgeteilten Auswirkungen der Änderungswünsche einverstanden ist, hat er dieses unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Hat das Änderungsbegehren Auswirkungen auf den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt der Ablieferung der Leistung und/oder deren Güte, gelten diese Abweichungen als von Kunden genehmigt. Die auf diese Weise vereinbarten Änderungen werden zum Gegenstand des Vertrages.
3.6 Haftungsausschluss
Der Kunde erklärt, dass sämtliche der
Grazersoft GmbH für die Durchführung dieses Vertrages überlassenen und im
Internet bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und
Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc. Datenbankinhalte und -Strukturen
sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er
berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu
verwenden und insbesondere im Internet darzustellen und/oder zum Abruf für
Dritte bereitzustellen. Das gilt auch und insbesondere dafür, dass der Kunde
berechtigt ist, die zum Auffinden der Präsenz eingesetzte Domain nicht gegen
Namens-Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter oder gegen
wettbewerbsrechtliche bzw. gegen urheberrechtliche Vorschriften verstößt.
3.6.1 Die Einbeziehung der in Punkt 3.6 genannten Inhalte in die vertragsgegenständlichen Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde hat der Grazersoft GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die Grazersoft GmbH in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen.
Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht und hat der Grazersoft GmbH sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen.
3.6.2 Die Grazersoft GmbH erklärt,
dass das von ihr erstellte Konzept und die Quell-Codes, wie z. Bsp.
HTML-Dokumente, Java-Script, Active-X, Funktionen oder sonstigen Elemente
ebenfalls frei sind von Schutzrechten Dritter, oder dass sie berechtigt ist,
die vorbezeichneten Wirtschaftsgüter für die Durchführung dieses Vertrages zu
nutzen. Die Grazersoft GmbH erklärt ferner, dass sie im Besitz der von ihr für
die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Programmierwerkzeuge ist und
dass sie das Recht hat, dem Kunden an dem mit diesen Programmierwerkzeugen erstellten
Präsenz die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
3.6.3 Für den Fall, dass gegen den Kunden oder gegen die Grazersoft GmbH von Dritten die Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht wird, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, von der Geltendmachung betroffene Inhalte entfernen zu lassen oder so zu modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. Die Grazersoft GmbH hat das Recht, das Konzept oder von der Geltendmachung betroffene HTMLDokumente, Java-Script, Active-X oder sonstige Elemente auszutauschen oder so verändern, dass ebenfalls keine Schutzrechtsverletzung mehr gegeben ist. Es gilt Punkt 3.5 sinngemäß.
3.6.4 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und nicht in Rechte Dritter eingreifen. Er trägt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass die in Punkt 3.6.4, Satz 1 genannten Inhalte nicht:
- gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keinen ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter haben und auch nicht geeignet sind, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden
- Wettbewerbsverstöße beinhalten.
Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung dafür, wenn die von seinen Präsenzen ausgehenden Verweise (sog. Hyperlinks) auf Inhalte Dritter der in Punkt
3.6.4 genannten Art verweisen. Er
trägt weiterhin die alleinige Verantwortung dafür, dass er befugt ist, von
seiner Präsenz aus mittels Hyperlinks den Zugriff auf Inhalte Dritter zu
ermöglichen. Der Kunde ist stets dazu verpflichtet die gesetzlichen Informationspflichten
einzuhalten. Im Zweifel hat der Kunde in Fragen, die die Punkte
3.6 ff. betreffen, auf eigene Kosten
rechtlichen Rat einzuholen. Rechtswidrige Inhalte muss die Grazersoft GmbH
zurückweisen oder entfernen. Die Grazersoft GmbH hat ferner das Recht, den
Zugang zu diesen Inhalten zu sperren, ohne dass hierfür das Einverständnis des
Kunden notwendig wäre.
3.7 Gewährleistungen
Die Grazersoft GmbH übernimmt die
Gewähr dafür, dass die Präsenz den Vorgaben des Konzeptes und dem zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses aktuellen Stand der Technik entwickelt, installiert und
eingerichtet wird. Stand der Technik bedeutet nicht, dass jede einzelne
Komponente dem aktuellsten Stand entspricht, sondern es ist ausreichend, wenn
die Zusammenstellung der vertragsgegenständlichen Komponenten sich in der
Anwendung als zuverlässig erwiesen hat und allein die Gewähr für einen
störungsfreien Geschäftsbetrieb des Kunden bietet. Abweichungen, die den
Gebrauch der Präsenz nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Von der
Gewährleistung sind solche Mängel ausgeschlossen, die auf Veränderungen durch
den Kunden, dessen Mitarbeiter oder sonstige Dritte zurückzuführen sind, die nicht
der Sphäre der Grazersoft GmbH angehören.
3.7.1 Für den Abruf von Inhalten und
für die Versendung von elektronischen Mitteilungen im Internet ist die Nutzung
der unterschiedlichsten Web-Browser und E-Mail-Software üblich. Auch wird zu
diesem Zweck höchst unterschiedliche Hardware eingesetzt, auf der die
verschiedensten Betriebssysteme laufen. Daher kann das Erscheinungsbild der Präsenz
in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der differierenden
Größenformate der von den Internetteilnehmern verwendeten Bildschirme und
Grafiksysteme von dem gewohnten Erscheinungsbild, das die Parteien festgelegt
haben, abweichen. Für derartig vereinzelte Abweichungen haftet die Grazersoft
GmbH nicht.
3.7.2 Fehler hat der Kunde der Grazersoft
GmbH unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich mitzuteilen. Dabei hat der
Kunde die Fehler unter ganz konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen mit
Hinweisen auf eventuell erschienene Fehlermeldungen anzugeben.
3.7.3 Der Kunde hat der Grazersoft GmbH
erhebliche Mängel mit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung unverzüglich anzuzeigen.
Die Grazersoft GmbH hat die Wahl, den Mangel in einem angemessenen Zeitraum zu
beseitigen oder die Präsenz in einem angemessenen Zeitraum neu zu erstellen.
3.7.4 Scheitert die Nacherfüllung
zweimalig, so hat der Kunde das Recht, die vereinbarte Vergütung entsprechend
der Gebrauchsbeeinträchtigung herabzusetzen, von dem Vertrag zurückzutreten,
unter den Voraussetzungen und im Umfange des Punkte 3.7.6, 3.7.7, 3.7.8, 3.7.9
Schadenersatz zu verlangen. 3.7.5 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug
auf die Erstellung der Präsenz verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet von
der Abnahme an.
3.7.6 Die Grazersoft GmbH übernimmt
keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung der Präsenz bestimmte Erfolge oder
Ergebnisse erzielt werden können.
3.7.7 Sofern die Beantragung einer
Domain zum Vertragsgegenstand gehört, gelten die Bestimmungen unter Punkt 2 und
folgende.
3.7.8 Die Grazersoft GmbH übernimmt
keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Kunden und Dritten, die durch den
vertragsgegenständlichen Präsenz miteinander in Kontakt treten, zu
rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden
allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde gegenüber dritten Nutzern
verwenden möchte, in den vertragsgegenständlichen Präsenz einbezogen, so
übernimmt die Grazersoft GmbH weder die Verantwortung dafür, dass diese
rechtlich wirksam sind, noch haftet sie dafür, dass diese wirksam in den Vertrag
zwischen dem Kunden und dessen Kunden einbezogen werden. Die Grazersoft GmbH
übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Kunden von der
Grazersoft GmbH für etwaige Bestellungen, z. B. in eigens zu diesem Zweck
entwickelte Eingabemasken eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an
den Kunden übermittelt werden. Sätze 1, 2 und 3 gelten insbesondere dann, wenn
auch die Entwicklung eines Online-Shops zum Gegenstand der vertragsgegenständlichen
Präsenz gehört. Bestellungen Dritter, die beim Kunden über die
vertragsgegenständlichen Präsenz eingehen, bearbeitet der Kunde ausschließlich auf
eigenes Risiko.
3.7.9 Der Kunde übernimmt das
alleinige Risiko dafür, dass die den kommerziellen Betreibern von Präsenzen
gesetzlich auferlegten Informationspflichten eingehalten werden.
3.8 Mitwirkungspflichten/Verzug
Der Erfolg des Projektes hängt
entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner
Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Präsenz mitwirkt. Dieser ist daher
insbesondere verpflichtet:
- Der Grazersoft GmbH und deren zur Durchführung des Vertrages eingesetztem Personal alle notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen
- Der Grazersoft GmbH auftretende Mängel oder Störungen schriftlich und unverzüglich unter genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen
- für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit der Grazersoft GmbH abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Grazersoft GmbH zu halten - für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Abnahme zu sorgen. Gerät der Kunde mit der Lieferung der Materialien ganz oder teilweise in Verzug, so hat er der Grazersoft GmbH den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Grazersoft GmbH ist ferner berechtigt, nach ergebnisloser schriftlicher Fristsetzung den Vertrag zu kündigen und das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ein Lieferverzug ist auch dann gegeben, wenn die gelieferten Materialien nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Eine Verzögerung des Kunden bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten führt zu einer entsprechenden Verlängerung der für die Grazersoft GmbH maßgeblichen Liefer- und Leistungsfristen.
3.8.1 Solange der Kunde seine
Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, tritt auf Seiten von der
Grazersoft GmbH kein Verzug ein.
3.9 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für unbegrenzte Zeitdauer und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Grazersoft GmbH gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die online Nutzung. Nutzungen die über diesen Bereich hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Auftragnehmer. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Grazersoft GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte, schriftliche Vereinbarung zwischen der Grazersoft GmbH und dem Kunden ausgeschlossen werden. Die Arbeiten der Grazersoft GmbH dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Grazersoft GmbH vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Grazersoft GmbH. Über den Umfang der Nutzung steht der Grazersoft GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
3.9.1 Die in Punkt 3.9, Satz 1 beschriebenen
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Entrichtung des vertraglich
geschuldeten Entgeltes über.
3.9.2 Die Vergütung für die
Erstellung der Präsenz berechnet sich nach einem Festpreis. Dieser ist von der
Grazersoft GmbH durch die erteilte Auftragsbestätigung festgehalten. Sämtliche
Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Leistungsausführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.9.3 Rechnungen von der Grazersoft
GmbH sind nach Rechnungserstellung sofort, rein netto fällig. Der Grazersoft
GmbH ist es gestattet, Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlung wird
die Grazersoft GmbH insbesondere dann verlangen, wenn dies in der jeweiligen
Auftragsbestätigung vorgesehen ist und/oder der zu Erfüllung der Leistung der
Grazersoft GmbH entstehende Aufwand die übliche Praxis übersteigt. Gleiches
gilt, wenn die Durchführung des Vertrages über einen längeren, von der
Grazersoft GmbH nicht zu vertretenden Zeitraum unterbrochen wird oder gänzlich
zum Erliegen kommt. Für den bis zur Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung
des Vertrages bestehenden, mängelfreien Teil der Leistung kann die Grazersoft
GmbH Bezahlung verlangen.
3.9.4 Im Verzugsfall berechnet die
Grazersoft GmbH Zinsen in Höhe von zehn Prozent (10%) jährlich und ist
berechtigt, die Präsenz des Kunden sofort zu sperren oder sperren zu lassen.
Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
3.9.5 Zahlungen des Kunden werden -
ungeachtet einer anders lautenden Bestimmung des Kunden, in der gesetzlichen
Reihenfolge der §§ 366 Abs. 2, 367 BGB, d.h. zunächst auf Kosten, dann auf
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen, verrechnet. Die Aufrechnung oder
die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den Forderungen von der
Grazersoft GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist
rechtskräftig festgestellt oder von der Grazersoft GmbH schriftlich anerkannt.
4. Soft- und Hardware
Im Rahmen ihres Leistungs- und Lieferumfangs kann der Käufer eine oder mehrere Lizenzen zur Nutzung von durch die Grazersoft GmbH erstellter Softwareprodukte (die Software) erwerben. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen des Softwarelizenzvertrages. Der Softwarelizenzvertrag kann kostenfrei bei der Grazersoft GmbH während der üblichen Geschäftszeiten angefordert werden.
4.1 Die Bestimmungen des
Softwarelizenzvertrages gelten ausschließlich für von der Grazersoft GmbH erstellte
Software, nicht für Software von Dritten. In diesem Fall gelten die
lizenzrechtlichen Bestimmungen der Dritten Hersteller.
4.2 Rechnungen über den Kaufpreis
der Soft- und Hardware sind (wenn nicht in der Zahlungsvereinbarung des
Angebots anders vereinbart) sofort rein netto nach Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig. Im Verzugsfall berechnet die Grazersoft GmbH Zinsen in Höhe von
zehn Prozent (10%) jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der
Mindestzins.
4.2.1 Der Käufer darf die Software
ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Grazersoft GmbH weder
vermieten, verpachten, verleasen noch diese einer ASPNutzung (application
service providing) zuführen. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes
(Quell-Codes) der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige
Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software
(Reverse-Engineering) und/oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich
untersagt.
4.2.2 Urhebervermerke, Seriennummern
sowie sonstige, der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht
entfernt oder verändert werden.
4.2.3 Der Käufer hat gelieferte Ware
unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder
Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte
Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter
Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Käufer ist verpflichtet,
vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach
dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die
bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,
längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist-
oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels
als genehmigt.
4.2.4 Die Grazersoft GmbH
gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der
Ablieferung, dass die Soft- und Hardware hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen
der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der
Käufer ein Verbraucher im Sinne des BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei
Jahre ab der Ablieferung.
4.2.5 Soweit eine ordnungsgemäß
erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert die Grazersoft GmbH kostenlosen
Ersatz. Die Grazersoft GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung
von Ersatzware nachzubessern. Die Grazersoft GmbH ist verpflichtet, ihr
Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei der Grazersoft
GmbH auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Käufer über.
4.2.6 Rücktritt
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den vereinbarten Kaufpreis zu mindern.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Der Käufer muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
4.2.7 Der Käufer hat die Grazersoft
GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der
Käufer hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem
Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern,
erforderlichenfalls zu entfernen.
4.2.8 Hat der Käufer die Grazersoft
GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass
entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die
Grazersoft GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer,
sofern er die Inanspruchnahme von der Grazersoft GmbH grob fahrlässig oder
vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Soft- oder Hardware für die Zwecke
des Käufers geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Soft- oder Hardware zusammenarbeitet.
4.2.9 Die Lieferung von Handbüchern
und Dokumentationen über das mit der Soft- oder Hardware ausgelieferte
Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Soft- oder Hardware implementierte
Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur
dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart
worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen
hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden
Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen. Die Lieferung einer
Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich
weitere Spezifikationen vereinbart haben.
4.3 Ohne ausdrückliche Genehmigung
durch die Grazersoft GmbH ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der
Grazersoft GmbH erworbene Ware in Länder außerhalb der EU (15 ehem. Länder)
einschließlich der Schweiz zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche
einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung
sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
4.4 Die Einräumung der Lizenz
erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit,
ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Käufer gegen irgendeine
Bestimmung dieses Vertrages und/oder des der Software zwingend beigefügten
Softwarelizenzvertrages verstößt. Im Falle der Beendigung ist der Käufer verpflichtet,
die Software sowie die Sicherungskopie zu vernichten. Der Käufer kann den
Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass er die Software einschließlich
der Sicherungskopie vernichtet. Die Grazersoft GmbH ist berechtigt, ohne
vorherige Ankündigung oder Genehmigung, sich bei begründetem Verdacht
persönlich oder durch einen von der Grazersoft GmbH beauftragten Dritten davon
zu überzeugen, dass die lizenzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden oder
wurden.
5. Schulungen und Workshops
5.1 Die Grazersoft GmbH bietet auch
Schulungen/Workshops an. Zum Leistungsgegenstand der Schulung/Workshop zählen
die Durchführung derselben, ausgehändigte Unterlagen sowie die Verpflegung bei der
Grazersoft GmbH während der Dauer der Veranstaltung. Einzelheiten ergeben sich
aus den jeweils gültigen Preislisten und Detailbeschreibungen für
Schulungen/Workshops.
5.2 Anmeldungen zu
Schulungen/Workshops sind durch den Teilnehmer schriftlich (Telefax oder
E-Mail) vorzunehmen. Der Teilnehmer erhält rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn
eine Anmeldebestätigung durch die Grazersoft GmbH.
5.3 Bei einer kurzfristigen Absage
einer Veranstaltung durch die Grazersoft GmbH aus wichtigem Grund, den die Grazersoft
GmbH nicht zu vertreten hat, (z. Bsp. Streik, höhere Gewalt) hat der Teilnehmer
keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die ihm bereits im Rahmen der
Vorbereitung der Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind.
5.4 Der Teilnehmer ist berechtigt,
bis zum Beginn der Veranstaltung einen anderen als den angemeldeten Teilnehmer
aus seinem Unternehmen zu entsenden, sofern dieser für die betreffenden
Schulung/Workshop die notwendigen Qualifikationen besitzt.
5.5 Der Teilnehmer kann die
Teilnahme an einer Veranstaltung bis einen Monat vor Beginn kostenlos
stornieren. Bei Stornierung innerhalb eines Monats aber länger als 10 Arbeitstage
vor Beginn berechnet die Grazersoft GmbH dem Käufer 50%; bei Stornierung 5
Arbeitstage vor Beginn berechnet die Grazersoft GmbH dem Käufer 75%; bei
Stornierung 2 Arbeitstage vor Beginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers
berechnet die Grazersoft GmbH dem Käufer 100% der vereinbarten Teilnahmegebühr.
Alle genannten Stornogebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
6. Schäden/Haftungseinschränkung
6.1 Für Schäden haftet die
Grazersoft GmbH grundsätzlich nur dann, wenn sie oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer
den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Grazersoft GmbH oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,
so ist die Haftung von der Grazersoft GmbH auf solche typische Schäden
begrenzt, die für die Grazersoft GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Haftung für Datenverlust ist
ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Vertragsgegenstände, gleich welcher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Grazersoft GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache Eigentum der Grazersoft GmbH. Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Grazersoft GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Grazersoft GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Käufers als an die Grazersoft GmbH abgetreten. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Käufer die Grazersoft GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von der Grazersoft GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Käufer dennoch die Vertragsgegenstände veräußert und die Grazersoft GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Käufer der Grazersoft GmbH bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Käufer ist verpflichtet, der Grazersoft GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
8. Erfüllungsort
8.1 Erfüllungsort für die
Verpflichtungen der Grazersoft GmbH ist ihr Sitz in München.
8.2 Soweit nach den getroffenen
Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen
schriftlich abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Telefax
oder Email entsprochen.
8.3 Zustellungen sind an die im Fuß
dieser AGB/dieses Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht
eine Adressänderung dem anderen Vertragsteil schriftlich mitgeteilt worden ist.
Geht eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er
seine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl
als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die Grazersoft GmbH ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit dem Käufer bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Käufers geltend zu machen.
10. Sonstiges/Salvatorische
Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
|
Postanschrift: |
Grazersoft GmbH, Hans-Fischer-Str. 20, 80339 München |
|
USt-ID-Nr.: |
DE253313277, Amtsgericht München: HRB 166667 |


